Auf dieser Seite werden die Termine in Strafverfahren vor dem Landgericht mitgeteilt, an denen ein Interesse der Öffentlichkeit bestehen könnte.

Wenn Sie mit einer größeren Gruppe (zum Beispiel einer Schulklasse) an einer Verhandlung teilnehmen wollen, können Sie sich wegen näherer Informationen insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten an den Pressesprecher wenden.

Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich (Ausnahmen sind im Einzelfall bei Jugend- oder Jugendschutzsachen unter anderem möglich).

Über die Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal entscheidet die/der Vorsitzende der jeweiligen Kammer.

Im Übrigen sind Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Präsidenten des Landgerichts gestattet.

Presseübersicht für die beginnenden Verfahren in der Zeit vom: