Bezirk des Landgerichts Münster Quelle: Justiz NRW

Die räumliche Zuständigkeit des Landgerichts Münster umfasst die vier Münsterlandkreise (Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf) und die Stadt Münster und damit 15 Amtsgerichte.

Das Landgericht Münster ist seinerseits dem Oberlandesgericht Hamm zugeordnet.

Amtsgerichte des Bezirks