Die Landgerichte gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.

 
  • Ordner Anweisungsstelle
    Die Anweisungsstelle entschädigt Zeugen, Dolmetscher und ehrenamtlichen Richtern für die Teilnahme an Gerichtsterminen.
  • Ordner Beglaubigungen im internationalen Urkundenverkehr
    Bestätigung der Echtheit öffentlicher Urkunden durch eine Apostille oder Legalisation
  • Ordner Bezirksrevisor
    Der Bezirksrevisor ist Teil der Justizverwaltung.
  • Ordner Bibliothek
    Wissenschaftliche Bibliothek des Landgerichts Münster
  • Ordner Gnadenstelle
    Die Gnadenstelle kann strafrichterliche Entscheidungen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen, umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.
  • Ordner Justizwachtmeisterei
    Zu den Dienstobliegenheiten der Justizwachtmeister gehören in erster Linie die Wahrnehmung des Sitzungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
  • Ordner Kammer für Handelssachen
    Die Kammern für Handelssachen befassen sich mit Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts. Für diesen Aufgabenbereich treten die Kammern für Handelssachen an die Stelle der Zivilkammern.
  • Ordner Schöffen
    Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Ordner Strafkammer
    Die Aufgaben der Strafjustiz werden von den Strafkammern wahrgenommen.
  • Ordner Strafvollstreckungskammer
    Befindet sich ein verurteilter Angeklagter in der Justizvollzugsanstalt oder ist in einer Klinik untergebracht, ist für bestimmte Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig.
  • Ordner Verwaltung
    Das Landgericht Münster nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich untere Justizverwaltungsbehörde.
  • Ordner Videokonferenz
    Das Landgericht verfügt über eine Audio-/Videokonferenzanlage, die für Vernehmungen via IP-Technik geeignet ist.
  • Ordner Zivilkammer
    Die Zivilkammern sind zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.